Edelmetall-Recycling und Umweltschutz

In weiten Bereichen der Industrie aber auch im privatem Umfeld werden edelmetallhaltige Produkte eingesetzt, die nach gewisser Zeit unbrauchbar werden oder als Produktionsrückstände nicht mehr verwendbar sind. Es ist daher von großer Wichtigkeit, die durch Verarbeitung oder Verbrauch anfallenden „kostbaren“ Rückstände aufzuarbeiten und die wiedergewonnenen Feinmetalle, wie Gold, Silber, Platin, Palladium und Rhodium, in den Kreislauf der Edelmetallverarbeitung zurückzuführen.

Das Edelmetall-Recycling ist heute eng mit dem Umweltschutz verwurzelt. Darüber hinaus ist es in ein komplexes Netz von Technologien eingebunden, die dem Gewässerschutz und der Luftreinhaltung in besonderem Maße zugute kommen. Die während der Recycling-Prozesse anfallenden Abwässer werden in eigens hierfür konzipierten Anlagen von Schadstoffen befreit. Weiterhin bewirken leistungsfähige Wasch- und Filteranlagen die Reinigung der Abluft bei allen Teilschritten des Metall-Recycling.

Das z.B. bei der Herstellung von Kontaktteilen anfallende Scheidgut besteht überwiegend aus schmelzbaren Rückständen. Da die Aufarbeitungsgebühren gewichtsmäßig berechnet werden, hängt der aus dem Scheidprozess erzielte Gewinn wesentlich vom Edelmetallanteil im Scheidgut und vom Kurswert des jeweiligen Edelmetalls ab.

Bei der Gestaltung von Kontaktteilen sollte darauf geachtet werden, dass möglichst wenig Stanzabfall anfällt. Der beim Stanzen unvermeidbare edelmetallhaltige Abfall sollte vom Stanzabfall des Unedelmetallträgerbandes streng getrennt gehalten werden. Weiterhin empfiehlt sich eine Aufteilung des edelmetallhaltigen Scheidguts nach der Edelmetallart und den Basismetallen.

Bei der Anlieferung des Scheidguts sind gesetzliche Vorschriften zu beachten, die die Deklaration des Scheidguts, den Transport und die Entsorgung der Basisstoffe beinhalten. Ihre Scheideanstalt berät Sie hierzu gerne.

Aufarbeitungsverfahren

Die zur Aufarbeitung gelangenden edelmetallhaltigen Rückstände bezeichnet man als Scheidgut. Man trennt es in drei Kategorien, die sich im Aufarbeitungsverfahren und in der Kosten/Wert-Relation von einander unterscheiden.

Beispiele für edelmetallhaltige Abfälle:

Schmelzbares Scheidgut

Unter schmelzbares Scheidgut fallen alle edelmetallhaltigen Abfälle, die einen Einschmelzvorgang technisch und wirtschaftlich sinnvoll erscheinen lassen. Dazu zählen:

  • Abfälle aus Elektrotechnik und Elektronik, z.B. edelmetallhaltige Bleche,
    Drähte, Stanzgitter, Stanzabfälle usw.
  • Metallabfälle aus der optischen Industrie, z.B. veredelte Brillengestelle
  • Verarbeitungsrückstände aus der Schmuck- und Uhrenindustrie
  • Rückstände aus der Dentalfertigung

Die Aufarbeitung des Scheidgutes beginnt mit dem Erschmelzen einer homogenen Legierung. Dem erschmolzenen Barren oder den Granalien wird eine Probe entnommen und der exakte Edelmetallgehalt anhand verschiedener Analyseverfahren ermittelt. Sobald das Ergebnis zweifelsfrei feststeht, erfolgt die eigentliche Scheidearbeit, die i.d.R. aus einer Folge elektrochemischer und chemischer Trennvorgänge besteht.

Von großer wirtschaftlicher Bedeutung ist die elektrolytische Silberraffination, die nach dem Möbius-Verfahren durchgeführt wird. Dabei werden aus stranggegossenem Vormaterial hergestellte hochsilberhaltige Platten anodisch in einem salpetersauren Elektrolyten gelöst. Unter der Wirkung des elektrischen Feldes gelangen die Silberionen zu kathodisch gepolten Stahlplatten, wo sie neutralisiert werden und sich das reine Silber in Form kristalliner Dendrite abscheidet. Der Prozess wird so eingestellt, dass die unedlen Bestandteile in Lösung bleiben oder als Schlamm in den die Silberanoden umgebenden Säcken aufgefangen werden. Das so gewonnene Silber weist eine Reinheit von 99,99% auf. Nach Reinigung und Trocknung wird es i.d.R. zu Barren erschmolzen und nach entsprechender Aufbereitung in den Fertigungsprozess z.B. von Kontaktwerkstoffen eingeschleust.

Gekrätz

Unter Gekrätz versteht man edelmetallhaltiges Scheidgut, das mit organischen oder mineralischen Stoffen vermischt ist, z.B. edelmetallhaltige Polier-, Schmirgel- und Schleifabfälle, Schlämme aus Gold- und Silberbädern, mit Lack und Kunstharz durchsetzte Rückstände, Ionenaustauscher, Filterpapier, Edelmetallkatalysatoren auf Trägersubstanzen, aber auch Kehricht aus Juwelierwerkstätten und Dentallaboratorien. Da sich derartige Rückstände nicht einschmelzen lassen, ist für die Gekrätzaufarbeitung ein besonderes Verfahren erforderlich. Das Gekrätz wird in der Gekrätz-Veraschungsanlage „verbrannt“. Dabei bleiben die Metall- und Mineralrückstände zurück, während die organischen Substanzen sich verflüchtigen. Das so vorbehandelte Material wird zu feinkörniger Asche verarbeitet. Danach erfolgt die Trennung von Asche und Metallteilen. Die Metallteile werden dann als schmelzbares Scheidgut weiterbehandelt. Die edelmetallhaltige Asche wird nach einem speziellen Verfahren homogenisiert und daraus eine repräsentative Probe zur Ermittlung des Edelmetallgehaltes entnommen.

Chemische Scheidung

Spezielles Scheidgut, z.B. verbrauchte edelmetallhaltige Bäder, edelmetallhaltige Salze, vergoldete Leiterplatten, IC-Schrott, metallisches Scheidgut mit einer hochschmelzenden Komponente z.B. Ag/W oder Verbundwerkstoffe, wie Ag/Ni, Ag/MeO u.a., Edelmetallpasten und pastenbeschichtete Substrate, lässt sich mit den oben beschriebenen Verfahren wirtschaftlich nicht befriedigend aufarbeiten.

Verfahren zur Aufarbeitung von edelmetallhaltigen Abfällen

Unter dem Begriff chemische Scheidung ist der gesamte Komplex der Aufarbeitungsverfahren mit klassischen Trennungsgängen - Ausfällen, Filtrieren, Waschen - zusammengefasst. Im Gegensatz zu den beiden anderen Scheideverfahren ist bei der chemischen Scheidung die Entnahme einer Stichprobe nur selten möglich. Die im angelieferten Schrott enthaltenen Edelmetalle können i.d.R. erst nach Beendigung des Aufarbeitungsprozesses exakt festgestellt werden. Lediglich bei Bädern und Spülwässern sind über sog. Badanalysen vorab Aussagen über das zu erwartende Edelmetallergebnis möglich.

Edelmetall-Rückerstattung

Dem Anlieferer von edelmetallhaltigen Abfällen bieten sich verschiedene Wege der Rückerstattung für das bei der Aufarbeitung zurückgewonnene Edelmetall an:

  • Feinmetallrücklieferung in handelsüblicher Form und Qualität. Zum Beispiel als Granulat, Pulver oder Barren. Ganz beliebt sind hier Scheideanstalten die auch Anlegerbarren zur Edelmetall - Rücklieferung anbieten:
  • Feinmetallverkauf mit sofortiger Transferierung des Nettoerlöses zu Tagespreisen, Verrechnung des Guthabens mit Bezügen anderer Produkte entweder als Mengengutschrift über sog. Metallkonten oder in Form einer Finanzgutschrift und Verrechnung mit Faktura. Wichtig hierbei ist, dass Ihre Scheideanstalt über einen Edelmetallhandel mit Verbindung zu den internationalen Edelmetallmärkten verfügt um allzeit aktuell Kurse bieten zu können.

  • Bei Rücklieferungen und einem Edelmetallhandel sollten Sie darauf achten, dass der Aufarbeitungsbetrieb an der LBMA (http://www.goldbarren-wiki.de/lbma.html) gelistet ist und damit den internationalen Standards entspricht.

Quelle: http://www.electrical-contacts-wiki.com/index.php/Edelmetall-Recycling