Finanzielle Unterstützung

Finanzielle Unterstützung für Condor

Die Bundesregierung gewährt in Abstimmung mit dem Land Hessen der Condor Flugdienst GmbH weitere
Unterstützung.

 

spruehkressecondor



Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Der Bund und das Land Hessen unterstützen die Condor in
dieser schwierigen Zeit weiter. Das Unternehmen war in normalen Zeiten operativ gesund und
profitabel und hat eine gute Zukunftsperspektive. Wir haben uns auf einen KfW-Kredit mit einem
Gesamtvolumen von 550 Millionen Euro verständigt.“
„Der Luftverkehr ist für die Wirtschaft des Landes Hessen von sehr großer Bedeutung. Wir müssen
deshalb ein Interesse daran haben, dass die Condor als großer Arbeitgeber und als Unternehmen mit
Hauptsitz in Hessen diese Krise übersteht. Die Condor wird nun zum zweiten Mal unverschuldet hart
getroffen. Zuletzt war der Ferienflieger auf einem guten Weg. Deshalb bleiben wir auch bei der
Abdeckung des zusätzlichen Finanzbedarfs, der durch die Corona-Krise entstanden ist, weiter an der
Seite des Bundes engagiert und hoffen, dass die Condorianerinnen und Condorianer damit gut auch
durch diese Krise kommen“, sagten Hessens Finanzminister Michael Boddenberg und Wirtschaftsminister
Tarek Al-Wazir.
Aufgrund der Corona-Krise ist Condor nach der Insolvenz der Muttergesellschaft Thomas Cook im
vergangenen Jahr nunmehr erneut durch externe Faktoren in eine schwierige Situation geraten. Condor
musste seinen normalen Flugbetrieb ab 19. März 2020 nahezu komplett einstellen. Zudem trat die
polnische PGL in Folge der Corona-Krise vom Kaufvertrag zurück.

Die Unterstützung von Bund und Land umfasst einen staatlich verbürgten Kredit der KfW im
Gesamtvolumen von 550 Millionen Euro. Damit wird insbesondere eine neue Betriebsmittellinie zur
Abfederung der Folgen des Corona-bedingten Betriebsstillstands bereitgestellt. Condor wird dadurch
in die Lage versetzt, den Geschäftsbetrieb weiterzuführen.

An den Unterstützungsmaßnahmen waren auf Bundesebene das Bundeswirtschaftsministerium, das
Bundesfinanzministerium, das Bundesverkehrsministerium und das Bundeskanzleramt beteiligt, in
Hessen das Finanz- und das Wirtschaftsministerium.
Die Europäische Kommission hat die beihilferechtliche Genehmigung nach einem schnellen und
konstruktiven Verfahren erteilt und heute veröffentlicht.

Ihre Bewertung

 

Bewertungen und Kommentare

 

 

 

0 Leser haben diesen Artikel von www.spruehkresse.de auf einer Skala von 1 bis 5 mit durchschnittlich 0 Punkten bewertet.